KTQ

Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ)
Einsatz: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, ArztpraxenVorteil: Der KTQ-Katalog strukturiert die Abläufe für Versorgung und Zuarbeit
Geltungsbereich: Deutschland
Das KTQ-Verfahren wurde speziell für den Gesundheitsbereich (Krankenhaus, Rehabilitation, Praxis) entwickelt und ist spezifisch und praxisrelevant aufgebaut. Derzeit spielt es im Bereich der stationären Versorgung die dominante Rolle.
Gesellschafter der KTQ
Die Gesellschafter der KTQ-GmbH sind Vertreter der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen: die Bundesärztekammer, die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat und, als weitere Vertreterin der Ärzteschaft, der Hartmannbund.Ablauf des Zertifizierungsverfahren
Will sich eine Einrichtung nach KTQ zertifizieren lassen, erstellt sie zunächst einen umfangreichen Selbstbewertungsbericht und zusätzlich einen kürzeren Qualitätsbericht. Die Visitoren prüfen im Rahmen einer Visitation die Vollständigkeit und die Überreinstimmung mit der Versorgungswirklichkeit. Nach einem Visitationsplan überprüfen sie in Stichproben die Bereiche und Abläufe der zertifizierungswilligen Einrichtung.Die Visitation dauert im Krankenhausbereich je nach Größe des Hauses ein bis fünf Tage. Anschließend findet alle drei Jahre eine Neuzertifizierung statt. Jährliche Überprüfungsaudits wie z.B. bei DIN EN ISO 9001, sind bei KTQ nicht vorgesehen.
Ein KTQ-Zertifikat gilt stets für die gesamte Einrichtung. Eingrenzungen etwa nur auf einzelne Bereiche wie Verwaltung oder Pflegedienst oder Zentrale Notaufnahme ist im KTQ-Verfahren nicht möglich.
Kriterienkatalog
KTQ ist kein QM-System. Mit bestandener Zertifizierung wird lediglich bestätigt, dass die vorhandenen Strukturen und Abläufe den Anforderungen des KTQ-Kriterienkatalogs hinreichend entsprechen.Im deutschen Krankenhausbereich ist KTQ das am weitesten verbreitete Zertifizierungsverfahren.